Schleswig-Holstein

Windpark Bebensee

Projektstatus: Baubeginn wird vorbereitet

Das Foto oben zeigt den im Betrieb befindlichen Windpark Langstedt in Schleswig-Holstein.

Windpark Bebensee

Die WKN GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Gemeinden Mözen und Bebensee in Schleswig-Holstein. Der Windpark wird an das eigene Umspannwerk Högersdorf angeschlossen, das ca. 2,5 km Luftlinie westlich der Gemeinde Högersdorf liegt.

Mit dem Windpark Bebensee haben wir die Chance, unseren Beitrag zur Energiewende zu leisten und damit Ökologie und Ökonomie in Einklang zu bringen. Wir liefern sichere und saubere Energie und investieren in den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Standort des Windparks
Über die geplanten Windenergieanlagen

Die nachfolgend genannten Spezifikationen sind unter Vorbehalt zu verstehen und können sich im weiteren Projektverlauf ändern:

  • Anzahl: 5
  • Typ: Siemens Gamesa SG6.6-170
  • Rotordurchmesser: 170 m
  • Nabenhöhe: 115 m
  • Gesamtbauhöhe: 200 m
  • Nennleistung je WEA: 6,6 MW
  • Gesamtnennleistung: 33 MW

Daraus ergeben sich die folgenden rechnerischen Werte:

  • Stromproduktion pro Jahr: ca. 75.000 MWh
  • Versorgte 3-Personen-Haushalte: ca. 20.2001
  • CO2-Einsparung pro Jahr: ca. 56.400 Tonnen2

1 Quelle: Bundesverband Windenergie (BWE)
2 Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

Umwelt- und Naturschutz

Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz spielen bei der Genehmigung unserer Projekte eine wichtige Rolle: Schon bei der Standortwahl berücksichtigen wir sensible Lebensräume, wie zum Beispiel Vogelzugrouten. Darüber hinaus werden notwendige Schutzmaßnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Eingriffe in Natur und Landschaft werden bei unseren Projekten somit vollständig ausgeglichen.

Schutzmaßnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten:
Durch Anbau von Kleegrasflächen und Blühstreifen abseits des Windparks werden gezielt mehrere Ablenkflächen für den Rotmilan geschaffen. Durch die Umlenkung des Schwerpunktes der Jagdaktivitäten des Rotmilans auf Flächen fern ab der Windenergieanlagen wird das Kollisionsrisiko erheblich gesenkt.

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen:

  • Es wurden Biotopwertpunkte im gleichen Naturraum erworben und Ersatzzahlungen für das Landschaftsbild als Ausgleichsmaßnahme vorgenommen.
  • Die für das Projekt erforderliche Entfernung von insgesamt 109 Meter Knick wird sowohl durch eine Neuanlage von Knicks i. H. v. insgesamt 218 Metern als auch durch die Befüllung von Lücken in Knicks kompensiert.

Maßnahmen zur Immissionsreduktion:
Selbstverständlich werden die maximal zulässigen Richtwerte für Schall und Schlagschatten eingehalten. Um die nächtlichen Lichtimmissionen zu reduzieren, wird eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) installiert. Zur Vermeidung von Eiswurf verfügt die Anlage über Eiserkennungssysteme. Wird eine Vereisung festgestellt, wird die Anlage gestoppt und der Rotor zum Stillstand gebracht.

Regionale Wertschöpfung

Uns ist es wichtig, unsere Windparkvorhaben gemeinsam mit den Menschen vor Ort umzusetzen.

Bürgerbeteiligung erfolgt bei uns durch verschiedene und individuelle Konzepte. So versuchen wir zum Beispiel, lokale Unternehmen zu involvieren – ob für Bau- oder Mäharbeiten –, um so auch Wertschöpfung in der Region vor Ort zu generieren.

Wir begrüßen es sehr, dass mit § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 die Möglichkeit geschaffen wurde, Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte einer Windenergieanlage finanziell an deren Betrieb zu beteiligen. Es gehört daher zu unserem Selbstverständnis, insgesamt elf betroffenen Gemeinden einen freiwilligen Betrag in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde anzubieten.
Bei modernen Windkraftanlagen ergibt sich daraus eine jährliche Zahlung von ca. 30.000 bis 40.000 Euro pro Anlage. Voraussetzung für die kommunale Beteiligung nach dem EEG 2023 ist die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im jeweiligen Projekt.

Darüber hinaus haben die beteiligten Grundeigentümer einen Förderverein gegründet, um gemeinnützige Projekte vor Ort zu unterstützen.

Projekthistorie und -zukunft

Die planungsrechtliche Grundlage für den geplanten Windpark stellt der § 35 Baugesetzbuchs (BauGB) für das privilegierte Bauen im Außenbereich dar. Das geplante Vorhaben befindet sich innerhalb des Vorranggebietes “Windenergie PR3_SEG_040” der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 im Planungsraum III (Süd), welcher seit Dezember 2020 rechtskräftig ist.

Der Erhalt der Genehmigung erfolgte im März 2023, woraufhin die Bautätigkeiten im September/Oktober 2023 aufgenommen wurden. Die Inbetriebnahme ist für die erste Jahreshälfte 2025 geplant.

Ihre Ansprechpartner

Wir legen großen Wert auf einen ehrlichen, transparenten und verlässlichen Dialog. Unser Ziel ist es, alle Bürgerinnen und Bürger sowie politischen Akteure und Akteurinnen in unser Zukunftsprojekt einzubinden und sich auf Augenhöhe auszutauschen. 

Bei Fragen oder Anregungen rund um den Windpark Bebensee wenden Sie sich gerne an:

WKN Standortsicherung - Stephan Eidinger
Stephan Eidinger
Leitung Standortsicherung
+49 4841 8944-235
Claus Hoffmann
Senior Construction Manager
Weiterführende Informationen

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über den Prozess der Projektentwicklung und finden Sie Antworten zu häufigen Fragen rund um das Thema Windenergie:

Die WKN GmbH ist eine100-prozentige Tochtergesellschaft der PNE AG und damit Teil der PNE-Gruppe.

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